Allgemeine
Geschäftsbedingungen

„Mark Eich Grafik- und Webdesign“

1. Bestimmungen, Vertragsabschluss
a) Die Firma „Mark Eich Grafik- und Webdesign“, führt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Mit der Erteilung des Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen an. Der Umfang und die Dauer der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der schriftlichen Leistungsbeschreibung im zugesandten Angebot bzw. dem durch eine Bestellung bestätigten Angebot.

2. Urheberrecht, Nutzungsrecht, Eigentum
a) Die Aufträge an die Firma „Mark Eich Grafik- und Webdesign“ sind Werkverträge gemäß BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Der Gegenstand des Vertrages ist jeweils die Herstellung des beauftragten Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an dem beauftragten Werk.
Dem Vertragsverhältnis liegen die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes und des Werkvertragsrechts zugrunde. Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (per E-Mail, Telefax, Brief) zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angenommen. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (per E-Mail, Telefax, Brief).

b) Die Arbeiten des Auftragnehmers („Mark Eich Grafik- und Webdesign“) sind als geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Normen auch dann als vereinbart gelten, wenn die gem. § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

c) Die vom Auftragnehmer erstellten Arbeiten dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung ohne Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Kopien bzw. Nachahmungen, auch nur in Teilen, sind nicht zulässig.

d) Die vom Auftragnehmer hergestellte Werke dürfen nur in dem vertraglich festgelegten Umfange verwendet werden und nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Nutzungszweck.

e) Die Übertragung von eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers. Über den Umfang der Nutzung steht dem Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber ein Auskunftsanspruch zu.

f) Der Auftragnehmer überprüft nicht, ob das vom Auftraggeber überlassene Material (Bild, Text, Sonstiges) frei von Rechten Dritter ist.

g) Erst mit der Zahlung des gesamten Honorars erwirbt der Auftraggeber von dem Auftragnehmer das Recht, das erstellte Werk zu dem vertraglich vereinbarten Auftragszweck zu verwenden. Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Daten bzw. Dateien zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers geändert werden.

h) An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch kein Eigentum daran übertragen. Ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers dürfen diese weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstößen hiergegen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 70% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

i) Originale sind dem Auftragnehmer nach angemessener Frist zurückzugeben. Eine Abweichung hiervon bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Übersendung von Arbeiten erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

j) Die vom Auftragnehmer erstellten Werke dürfen von dem Auftragnehmer zur Präsentation in seinen Medien verwendet werden.

Vergütung
a) Entwurf, reproduktionsreife Werkzeichnungen, gebrauchsfertige Internetauftritte oder Software sowie die Einräumung des Nutzungsrechtes stellen eine einheitliche Leistung dar.

Für diese Leistung berechnet der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Honorar, welches sich aus dem Gestaltungshonorar für die genutzte Entwurfsarbeit und dem Ausführungshonorar für die Werkzeichnung/Realisierung zusammensetzt.

b) Bei Verzicht des Auftraggebers auf seine Nutzungsoption werden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Davon unabhängig ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Stadium der erstellten Arbeit, ein Abschlagshonorar zu berechnen.

c) Die Berechnung des Honorars richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Honorarempfehlungen des Bundes Deutscher Grafikdesigner (BDG).

d) Unentgeltliche Leistungen, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen, wird als nicht berufsüblich ausdrücklich ausgeschlossen.

e) Vorschläge oder Weisungen des Auftraggebers aus gestalterischen, technischen oder anderen Gründen sowie seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar. Sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich mit dem Auftragnehmer vereinbart worden ist.

f) Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig und ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig und zahlbar. Bei einem außergewöhnlich langen Bearbeitungszeitraum kann der Auftragnehmer entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand Abschlagszahlungen verlangen.

g) Die vereinbarten Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
a) Die Änderung von Entwürfen, sowie die Erstellung weiterer Entwürfe und Werkzeichnungen und ähnliche Leistungen werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Der Auftragnehmer ist, nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Leistungen Dritter, im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers, zu bestellen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen, im Namen und Rechnung des Auftragnehmers, geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen.

b) Alle vom Auftraggeber gelieferten Materialien und Daten sind in geeigneter Form dem Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die gelieferten Materialien und Daten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Ergeben sich Mehrarbeiten, welche von dem Auftraggeber zu vertreten sind, z.B. aufgrund fehlerhaften Materials, so werden diese Mehrarbeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Entgelt berechnet.

c ) Reisekosten, welche zur Abwicklung des Auftrages und nach Absprache mit dem Auftraggeber anfallen, werden gesondert zu dem vertraglich vereinbarten Preis berechnet. Gleiches gilt für eventuell anfallende Nebenkosten.

Haftung
a) Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.

b) Eine Haftung für Schadensersatzansprüche Dritter aus den vom Auftragnehmer erarbeiteten Entwürfen wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten.

c) Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

d) Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine Haftung für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden.

e) Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch einen Mangel an der dem Auftragnehmer vom Auftraggeber überlassenen Materialien (Software, Daten, Vorlagen etc.) entstehen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden aus dem Zusammenhang mit der Nutzung des zur Verfügung gestellten Werkes. Ebenso ist die Haftung für Folgeschäden hieraus ausgeschlossen.

Durchführung des Auftrags, Gestaltungsfreiheit
a) Für den Auftragnehmer gilt bei der Bearbeitung des Auftrages Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sollten von dem Auftraggeber während oder nach der Erstellung des Werkes Änderungen gewünscht sein, so sind die hierdurch angefallenen Mehrkosten von dem Auftraggeber zu tragen.

b) Die dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen und Materialien werden zur Erfüllung des Auftrags unter der Voraussetzung verwenden, dass dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte hieran zustehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so stellte der Auftraggeber den Auftragnehmer von Ersatzansprüchen Dritter frei.

c) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet Dateien oder Layouts, die mit Computern erstellt wurden an den Auftraggeber herauszugeben.

Belegexemplare/Referenzen
Von sämtlichen vervielfältigten Werken überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer unentgeltlich drei Belegexemplare. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Werke sowie die Werke in elektronischen Medien zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu nutzen und als Referenz darauf hinzuweisen.

Gerichtsstand, salvatorische Klausel
a) Für Auftraggeber, welche Kaufleute sind gilt der Erfüllungsort und Gerichtsstand des Auftragnehmers als vereinbart.

b) Auf das Auftragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

c) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.